GEZ Barzahlung 2

Mai 24, 2020

Die Einzugsermächtigung für die GEZ habe ich bereits 2016 widerrufen und überweise seitdem nur noch unregelmäßig ungerade Teilbeträge, um aus Protest gegen die einseitige und manipulierende Berichterstattung „Sand ins Getriebe“ zu streuen.

Für das erste Quartal 2020 habe ich nach Zahlungserinnerung ein Paket mit Beitragsnummer in einem beigefügten Anschreiben und 1593 Münzen zu 1, 2, 5 und 10 CENT geschickt, das am 6.3.2020 nachweisbar zugestellt und nicht zurück geschickt wurde. Damit habe ich die sogenannte „Schickschuld“ nach § 270 BGB erbracht, die von der GEZ auch konkludent akzeptiert wurde. Jetzt bekam ich die Zahlungserinnerung für das zweite Quartal 2020, in der mein „Geldpaket“ mit einer Buchung vom 22.04.2020 berücksichtigt wurde. Wahrscheinlich wurde mein Kleingeld mit der Zählmaschine einer Bank verarbeitet und dann bei der GEZ wie jeder andere Zahlungseingang gebucht, d.h. Barzahlung funktioniert, wenn man nicht lange fragt, wo und wann man das Geld bar einzahlen kann. Man muß das „einfach machen“, wie Merkel 2006 in einer Wahlkampfrede zur „Inneren Sicherheit“ sagte, ohne das mit der Opposition lang und breit zu diskutieren und zu zerreden. Natürlich sollte man die Zahlung mit Zeugen und Belegen nachweisen können, falls diese beim Empfänger nicht korrekt verbucht werden sollte.

https://www.youtube.com/watch?v=8bkY_s9yUd8
Whistleblower der GEZ Medien: Bitte macht weiter!

Vorgeschichte und Belege zur Barzahlung

*

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert