Je nach Jahr dauert der Fastenmonat Ramadan 29 oder 30 Tage. Im Jahr 2020 beginnt er am Abend des 23. April und endet am 23. Mai. Abhängig ist die Dauer vom Stand des Mondes. Während des Ramadans dürfen Moslems zwischen Sonnenauf- und Sonnenuntergang weder essen noch trinken. Der Ramadan erinnert an die Zeit, als dem Propheten Mohammed der Koran offenbart worden sein soll. Das Fasten während des Ramadans ist eine der sogenannten „fünf Säulen“ des Islam. Da das Fasten von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang dauert, treffen Moslems nachts Familienangehörige und Freunde, um zu feiern, zu essen und zu trinken.
Wir können ziemlich sicher sein, daß der 20. April tatsächlich das Ende der Ausgangsbeschränkungen bringen wird, da dem ISLAM in der BRD ohnehin überall Sonderrechte eingeräumt werden, denen sich jene, „die schon länger hier leben“, unterzuordnen haben und mancherorts bereits zur Einhaltung von Koran-Vorschriften genötigt werden wie z.B. beim Essen in öffentlichen Institutionen, was es bei keiner anderen Religion gibt, von denen keine die Unterordnung Andersgläubiger unter ihre Sitten und Gebräuche erwartet. Deutsche Eltern wurden bereits von der Justiz politisch verfolgt, weil sie ihren Sohn nicht zu einem Moscheebesuch im Rahmen einer Geographiestunde zwangen, bei dem es sich jedoch nicht nur um die neutrale Besichtigung des Gebäudes, sondern um eine „Informationsveranstaltung“ in einer fremden Religion handelte, die mittlerweile zur schulischen Bildung zu gehören scheint, was es ebenfalls bei keiner anderen Religion gibt. Ähnlich ergeht es Eltern, die ihre Kinder nicht in die obligatorische Frühsexualisierung schicken, während das organisierte Schulschwänzen fürs Klima nicht nur staatlich gefördert, sondern sogar durch Gruppendruck und einseitige Indoktrination in der Schule erzwungen wird.
Eltern von Moschee-Schwänzer müssen Bußgeld zahlen
Islamische Indoktrination für deutsche Kinder per Gerichtsbeschluß verordnet!
Warum spreche ich von politischer Verfolgung? Weil es politische Verfolgung ist, denn es hat noch nie irgendein Regime gegeben, das sich selber zur politischen Verfolgung der Untertanen bekannte – diese Beurteilung kam stets von Dissidenten im Inland oder Regimekritikern im Ausland, wenn Menschen irgendwelchen Repressalien wegen nicht krimineller Vergehen ausgesetzt waren. Alle haben stets behauptet, daß bei ihnen ausschließlich legitime Ordnungswidrigkeiten und kriminelle Vergehen geahndet werden. Doch auch Zensur ist nichts anderes als politische Verfolgung. Regierungen setzen den Vorwurf der Zensur häufig als Propagandawaffe gegen mißliebige Staaten ein, die sich nicht von außen dominieren lassen, aber oftmals einen größeren Rückhalt in der Bevölkerung haben als sogenannte westliche Demokratien, die sich selber um so mehr als „freiheitlich“ bezeichnen, je mehr bürgerliche Freiheiten sie tatsächlich einschränken. Man denke nur an bekannte sowjetische Dissidenten wie Aleksandr Solzhenitsyn oder Andrei Sacharow, die ihre Werke in der Sowjetunion nicht publizieren durften, aber im Westen rund um den Globus von Politik und Medien wie Superstars gehypt und mit Preise überhäuft wurden. Obwohl dieses Wort damals noch nicht verwendet wurde, galten ihre Publikationen in der Sowjetunion quasi als „HASSREDE“ – im Westen waren sie dagegen als Munition im Propagandakrieg überaus willkommen und nützlich. Dieses Schema setzt sich bis heute fort: Dissidenten in China, in Rußland oder der Türkei werden im Westen als Helden gefeiert, während Dissidenten in der BRD überhaupt keine Lobby haben und die Systemmedien sich sogar an deren Diffamierung beteiligen. Hier gilt sogar jede faktenbasierte Kritik an der unkontrollierten Einwanderung als „HASSREDE“ und wird durch staatlich finanzierte „Nichtregierungsorganisationen“ zensiert. Dasselbe gilt zunehmend auch für abweichende Fachmeinungen besonders zu medizinischen Fragen, die – genau wie damals in der Sowjetunion – nur publiziert werden können, wenn Regierungs- und „Nichtregierungsorganisationen“ der BRD darauf keinen Zugriff haben, also im Ausland oder auf unabhängigen Internet-Plattformen.
In jüngster Zeit konnten wir beobachten, wie der Arzt Dr. med. Reinhard Probst vor politischer Inhaftierung ins Ausland fliehen mußte, weil er das ungeheuerliche „Verbrechen“ begangen hat, Krebs nicht mit den staatlich vorgeschriebenen und extrem profitablen Pharma-Giften zu behandeln und dadurch zu einer Gefahr für die Profite der IG-FARBEN-Nachfolger wurde, die das Nürnberger Tribunal als „Verbrecherorganisation“ eingestuft hat, wobei man allerdings „vergaß“ zu erwähnen, daß Rockefeller seit 1929 der Hauptaktionär der IG-FARBEN war und damit sogar ganz alleine die Macht gehabt hätte, die Unterstützung der NSDAP bereits drei Jahre vor der sogenannten „Machtergreifung“ zu unterbinden. Aber Dr. Probst ist leider nicht der erste, der aus ähnlichen Gründen politisch motivierter Verfolgung ausgesetzt war und seinen Lebensabend im ausländischen Exil verbringen mußte: Siehe Dr. Ryke Geerd Hamer
Darüber hinaus stehen in der BRD Tausende Publikationen auf dem „Index“ und dürfen hierzulande nicht vertrieben werden. Und selbst wenn man keinen formalen Grund findet, um Publikationen auf den „Index“ zu setzen, dann kommt es zum konzertierten Totschweigen, um die Verbreitung zu behindern; die Zahl der Autoren, die davon betroffen sind, wächst von Jahr zu Jahr. Das jüngste Opfer dieser Praxis ist der Autor Thorsten Schulte. Es ist müßig, darüber zu diskutieren, ob das mehr oder weniger sind als im ehemaligen Ostblock, denn der Sachverhalt ist derselbe, den man auf der Gegenseite „Zensur“ und auf der eigenen Seite „Schutz der Demokratie“, der „freiheitlichen Grundordnung“ oder ähnlichen Bullshit aus der Propagandaküche nennt.
In der BRD wird zunehmend die passive Religionsfreiheit abgeschafft, die sich aus Artikel 4 Grundgesetz und vor allem aus Artikel 18 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte über Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit ergibt, d.h. jeder darf nicht nur einer Weltanschauung seiner Wahl angehören, sondern diese auch wechseln oder verlassen bzw. gar nicht erst beitreten, wenn man damit nichts zu tun haben möchte. Das ist eines der fundamentalen Menschenrechte, die in der BRD zunehmend mißachtet oder sogar mit Füßen getreten werden, indem sie vollkommen willkürlich und einseitig zugunsten einer Bevölkerungsgruppe ausgelegt werden. Wenn die Teilnahme an mohammedanischen „Informationsveranstaltungen“ zur „Schulpflicht“ gehört, warum gilt dasselbe dann nicht auch für jede andere legitime Weltanschauung, einschließlich Buddhismus und Hinduismus, aber auch der Agnostiker und Atheisten? Um sich eine eigene Meinung bilden und die für jeden subjektiv beste Auswahl treffen zu können, sollte man doch wohl alle legalen Optionen kennenlernen!? Aber genau das ist heute auf keinem Gebiet mehr erwünscht: Von den Untertanen erwartet man, dem betreuten Denken in Schule, Systemmedien und Politik blind zu folgen, ohne kritische Fragen zu stellen, was sogar der Definition für Propaganda von der Bundeszentrale für Politische Bildung entspricht, d.h. die einseitige „Information“ über eine bestimmte Religion ist nichts anderes als Indoktrination, d.h. in den Schulen der BRD wird Gehirnwäsche betrieben, wenn Deutsche über den Islam zwangsweise „informiert“ werden, ohne daß Moslems ebenfalls zwangsweise über andere Weltanschauungen informiert werden, damit sie auch eine bewußte Entscheidung für oder gegen eine Religion treffen können. Oder haben die „Volkszertreter“ den Islam bereits zur „Leitkultur“ der BRD bestimmt, ohne daß diese Entscheidung im Bundesgesetzblatt bekanntgegeben wurde? Aber die Menschenrechte genießen in der BRD sowieso keinen Rechtsschutz, obwohl sie nach Artikel 25 Grundgesetz sogar Vorrang vor allen nationalen Gesetzen haben müssen und obwohl man genau das jahrzehntelang mit großem Propagandaaufwand von der DDR einforderte, wo sowohl die passive wie auch die aktive Religionsfreiheit respektiert wurden, wie ich aus eigener Erfahrung weiß: Niemand wurde jemals von Staats wegen zum Besuch einer religiösen Veranstaltung genötigt oder mit Strafandrohung gezwungen bzw. davon abgehalten. Frau Merkel ist das beste Beispiel: Sie durfte studieren, obwohl sie der Kirche angehört.
Definition der Propaganda von der Bundeszentrale für Politische Bildung:
„Charakteristisch für Propaganda ist, dass sie die verschiedenen Seiten einer Thematik nicht darlegt und Meinung und Information vermischt. Wer Propaganda betreibt, möchte nicht diskutieren und mit Argumenten überzeugen, sondern mit allen Tricks die Emotionen und das Verhalten der Menschen beeinflussen, beispielsweise indem sie diese ängstigt, wütend macht oder ihnen Verheißungen ausspricht. Propaganda nimmt dem Menschen das Denken ab und gibt ihm statt dessen das Gefühl, mit der übernommenen Meinung richtig zu liegen. (…) Nur wer Propaganda als solche erkennt, kann sich dagegen wehren!“
Hierzulande sehen wir schon seit etlichen Jahren eine zunehmende Ungleichbehandlung von Deutschen und Mohammedanern: Für Mord und Totschlag gibt es fast immer einen „kulturellen Bonus“, wenn der Täter mit dem Bekenntnis „Es war doch nur eine Frau“ seine kulturelle Prägung und seine Mißachtung für die Hälfte der Menschheit zum Ausdruck bringt. Der mißbräuchliche Einsatz eines besseren „Polenböllers“ ohne Personenschaden durch einem fehlgeleiteten Deutschen, der in einem Rechtsstaat vielleicht mit Sozialstunden oder Bußgeld bestraft worden wäre, wird mit der zulässigen Höchststrafe geahndet, während „Freudenschüsse“ auf einer mohammedanischen Hochzeit überhaupt nicht verfolgt werden, obwohl dabei sogar auf Videos von Systemmedien eine UZI-Maschinenpistole deutlich zu erkennen ist. Anstatt diese unübersehbare Kriegswaffe durch das SEK beschlagnahmen oder wenigstens auf die Munitionierung überprüfen zu lassen, regelt die Polizei lediglich den Verkehr, um die Hochzeitsgesellschaft nicht zu stören. Andererseits wurden bei Deutschen bereits Hausdurchsuchungen mit schwer bewaffneten und maskierten Sonderkommandos durchgeführt, um vielleicht nur ein Luftgewehr und irgendwelche Hieb- oder Stichwaffen zu konfiszieren. Dagegen blieben selbsternannte „Scharia-Polizisten“ in Wuppertal wegen dieser Amtsanmaßung und der damit verbundenen, wahrscheinlich auch beabsichtigten Einschüchterung der Bevölkerung zunächst sogar straffrei, wurden dann jedoch zu einer rein symbolischen Geldstrafe verurteilt. Ob das Urteil in der nächsten Instanz wieder revidiert wird, bleibt abzuwarten. Wäre eine deutsche „Bürgerwehr“ mit weniger als der Höchststrafe davongekommen? Wenn das keine unterschiedlichen Maßstäbe nach ethnischer bzw. religiöser Herkunft der Täter sind, was denn sonst? Gerade die BRD nennt solche Praktiken in anderen, vorzugsweise mißliebigen Ländern gern „Rassismus“. Zuletzt sahen wir das im Fall Indien, wo offenbar eine verantwortungsbewußte Regierung bei der Einwanderung von Moslems die bedingungslose Anerkennung der säkularen Rechtsordnung verlangt, um die Einheimischen vor einer grauenhaften Zukunft zu bewahren, wie sie seit dem Zweiten Weltkrieg in mehreren Ländern von Indonesien bis Ägypten stattgefunden hat, die bis in die 60er Jahre noch säkulare Staaten waren, wo alle Weltanschauungen gleichberechtigt nebeneinander existieren konnten.
Nach allen bisherigen Erfahrungen kann man sich kaum vorstellen, daß die BRD gegen allabendlich feiernde Moslems während des Ramadan mit Bußgeldern oder sogar mit Wasserwerfern und (para)militärischer Gewalt vorgehen würde, wo doch selbst „Hochzeitsgesellschaften“ mit Kriegswaffen offensichtlich geduldet werden (sofern sie einer bestimmten Religion angehören), d.h. es bleibt nur die Möglichkeit, öffentlich betende oder feiernde Mohammedaner zu ignorieren und gleichzeitig Deutsche unnachgiebig zu bestrafen („Null Toleranz bei Innerer Sicherheit“, wie Merkel 2006 verkündete) oder die Beschränkungen vorher aufzuheben. Bei einer Aufhebung am 23. April würden selbst die Dümmsten der Dummen den wahrscheinlichen Zusammenhang mit dem Ramadan allmählich realisieren; ergo bleibt nur, alle Ausgangssperren ein paar Tage vorher aufzuheben und über die „getakteten“ Systemmedien strategisch so zu begründen, daß die deutschen Untertanen den wahren Grund der Aufhebung mehrheitlich nicht erkennen, etwa indem die „Aktuelle Kamera“ bei ARD und ZDF die Aufhebung mit der reduzierten Gefahr durch die erfolgreichen (und alternativlosen?) Maßnahmen begründet, die wir dem konsequenten Vorgehen der Regierung zu verdanken haben, die uns einmal mehr vor der Apokalypse einer schrecklichen P(L)andemie gerettet hat…
Politiker wissen sehr genau, daß es bei der Unterdrückung von Osterbräuchen oder Feiern von „Biodeutschen“ keine Probleme geben wird, aber ihnen ist zweifellos ebenso bewußt, daß gläubige Moslems auf jeden Fall ihre nächtlichen Treffen zum Ramadan durchführen werden – wenn überhaupt, könnte man das nur mit Hilfe der gesamten Polizei und der Bundeswehr verhindern, denn gläubige Mohammedaner können und dürfen gar kein „von Menschen gemachtes Gesetz“ über die Vorgaben des Korans, der Hadithe und der Sharia stellen, d.h. die Regierung hat nur die Wahl zwischen Krawallen und bürgerkriegsähnlichen Aufständen (mit oder ohne Kriegswaffen?) im Umkreis der zahlreichen Moscheen im gesamten Bundesgebiet oder eben die „rechtzeitige“ Aufhebung der Ausgangsbeschränkungen. Ein denkbarer „Kompromiß“ wäre vielleicht, die Ausgangssperren bestehen zu lassen und die Polizei mit Geheimbefehl und strafbewehrter Verschwiegenheitserklärung anzuweisen, die Versammlungen zum Ramadan „zu übersehen“, also das „Legalitätsprinzip“, das früher einmal zum Rechtsstaat BRD gehörte, zugunsten nur einer Bevölkerungsgruppe zu suspendieren. Alternativ könnte man auch Sondergenehmigungen für alle Moscheen ausstellen und die Angehörigen aller anderen Weltanschauungen mit politischen Repressalien in der Quarantäne halten. Nicht, daß so eine Diskriminierung hierzulande ungewöhnlich wäre, aber damit würde das „Zwei-Klassen-System“ der BRD für immer mehr „Schlafschafe“ offensichtlich werden. Sollte es zu den von der PHARMA-Mafia heißersehnten Zwangsimpfungen kommen, so würde ich darauf wetten, daß diese notfalls auch mit jeder erdenklichen Gewalt gegen Deutsche, aber mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit niemals gegen Moslems durchgesetzt werden.
Zum 60-jährigen Bestehen der CDU am 16.06.2005 sagte die kurz zuvor auf der Bilderbergkonferenz in Rottach-Egern am Tegernsee designierte angehende „Staatsratsvorsitzende“ Angela Merkel: „Denn wir haben wahrlich keinen Rechtsanspruch auf Demokratie und soziale Marktwirtschaft auf alle Ewigkeit.“ Schon damals erkundigten sich besorgte Anhänger des Grundgesetzes (von denen es früher mal eine ganze Menge gab, sogar in der Politik quer durch alle zugelassenen Parteien) bei der CDU nach einer Erklärung für die Diskrepanz zwischen der Rede und dem Grundgesetz Artikel 20, bekamen aber – soweit ich weiß – nur nichtssagende Textbausteine als Antwort. Heute sieht es zunehmend danach aus, als hätte Frau Merkel Wort gehalten!? Das Redeskript war damals auf der CDU-Seite unter dem Link „http://www.cdu.de/doc/pdf/05_06_16_Rede_Merkel_60_Jahre_CDU.pdf“ zu finden, wurde aber mittlerweile entfernt. Ich wüßte gerne, warum?
Wenn CORONA nicht im Koran steht, dann gibt es das für gläubige Moslems auch NICHT! PUNKT! Daran werden sich Machthaber und ihre Presstituierten sowie die Mietmäuler der Seuchenbehörden und der Gates-WHO die Zähne ausbeißen, wie wir es in Frankreich bereits vor dem Ramadan sehen können, wo der Staat vor den rechtsfreien Migranten-Vierteln längst kapituliert hat und alle Ressourcen für die Disziplinierung der einheimischen Untertanen einsetzen kann. Mit dem Ramadan wird sich auch in der BRD niemand anlegen, denn die Muezzine werden bestimmt nicht anfangen, von den Minaretten das CORONA-Lied zu singen. Auch in Berlin bekamen wir am 4. April einen Vorgeschmack: Der Ramadan wird auf jeden Fall mit allen Traditionen stattfinden! Die einzige Frage ist, ob durch stillschweigende Duldung, durch privilegierte Sondergenehmigungen oder durch die rechtzeitige Aufhebung der Beschränkungen?
Diese „Schulstunde“ beweist, wie gefährlich diese Ideologie ist, weil sie niemals etwas anderes neben sich dulden wird! Sowas gibt es in keiner anderen Religion!
Video links: Lauenburg an der Elbe (12.000 Einwohner, davon ca. 3.000 türkische Bürger) Man hört im Video den Imam, der zum ersten Mal ganz öffentlich vor dem Geschäft, das ihm gehört, als Muezzin fungiert. Dahinter liegt eine Kellermoschee. Am 23.04.2020 beginnt der Ramadan. Wird der Ausnahmezustand vorher aufgehoben?
Deja vu
Bereits vor 50 Jahren wurden im ZDF-Magazin mit Gerhard Löwenthal (im „Kalten Krieg“ das westliche Pendant zum „Schwarzen Kanal“ mit Karl-Eduard von Schnitzler im DDR-Fernsehen) oft genug die „inneren Widersprüche“ der DDR angeprangert, die irgendwann zum Untergang des Systems führen würden, wie man damals schon zu erkennen glaubte. Doch die inneren Widersprüche des heutigen BRD-Systems sind ohne jeden Zweifel noch viel größer als die der ehemaligen DDR!